Neue rechtliche Bestimmungen für den E-Commerce, die Gesetzesänderungen 2023 für Onlinehändler; Rechtliche Änderungen im E-Commerce für 2023 stehen an. Ob diese für das eigene Geschäft wichtig sind, hängt von dem Einzelfall ab. Es ist jedoch unerlässlich, sich über die Neuerungen zu informieren, um Bedarfsfall rechtzeitig Vorbereitungen treffen zu können.
Neuerung beim Verpackungsgesetz
Eine der entscheidenden Gesetzesänderungen für Onlinehändler 2023 betrifft das Verpackungsgesetz. Seine Implementierung geht auf den immensen Verpackungsmüll durch Takeaway-Produkte zurück, der sich auf eine Ziffer von 770 Tonnen pro Tag beläuft. Das berichtet die Bundesregierung. Um diese hohe Zahl zu verringern, gibt seit Beginn des Jahres 2023 eine Pflicht zur Mehrwegalternative. Gesetzesänderungen für Onlinehändler 2023 wie diese greifen in erster Linie für größere Unternehmen. Kleinere Unternehmen können von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen: der Abfüllung der Lebensmittel in vom Kunden mitgeführten Behältnissen. Von dieser Neuerung beim Verpackungsgesetz sind Restaurants, Cafés und Lieferdienste betroffen. Da viele von ihnen ihre Leistungen inzwischen auch über das Internet anbieten, ist auch das Onlinegeschäft betroffen.
Verpackungsfonds und Leerraum in Paketen
Zu den in Vorbereitung stehenden Gesetzesänderungen für Onlinehändler 2023 gehören der Verpackungsfonds und Leerraum in Paketen. Vermutlich ab dem Jahr 2025 werden Produzenten von Einwegkunststoffprodukten beitragsfällig, um ihren Anteil an der Abfallentsorgung zu tragen. Darüber hinaus ist die Einführung einer Quote denkbar, die den Leerraum in Verpackungen verringern soll.
Lieferkettengesetz: Gesetzesänderungen für Onlinehändler 2023 im großen Stil
Seit Anfang 2023 ist das Lieferkettengesetz in Kraft getreten. Von diesen damit einhergehenden Gesetzesänderungen für Onlinehändler 2023 sind im ersten Schritt nur Großunternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von über 3.000 Personen betroffen. Ab 2024 greift diese die Umwelt betreffende Sorgfaltspflicht, welche die komplette Lieferkette betrifft, auch für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Mit diesen Gesetzesänderungen für Onlinehändler 2023 und Unternehmen im Allgemeinen sollen Umweltsünden und Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferkette vermieden werden.
Sorgfalts- und Meldepflichten für Plattformbetreiber und Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen
Wer einen Online-Marktplatz oder vergleichbares betreibt, soll künftig in der Pflicht stehen, eng mit den Finanzbehörden zusammenzuarbeiten. So sollen die Betreiber die Einkünfte der gelisteten Verkäufer dem Fiskus melden. Damit ausländische Anbieter nicht durch das Netz rutschen, soll ein automatischer Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten erfolgen. Derzeit ist dieses Gesetz noch unscharf definiert und befindet sich im Gesetzgebungsprozess. Experten gehen davon, dass Onlinehändler sowie einige Privatverkäufer ab 2024 eine Berichtspflicht für ihr Einkommen 2023 unterliegen.
Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen
Darüber hinaus gibt es Änderungen hinsichtlich der Urheberrechtsverletzungen, die beispielsweise durch die Bildnutzung in Produktbeschreibungen entstehen können. So muss künftig aktiv über bekannt gewordene Verstöße bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützter Werke Bericht erstattet werden. Das wird sich in der Praxis nicht leicht gestalten, denn es fraglich, inwiefern der Händler von Urheberrechtsverletzungen überhaupt Bescheid wissen kann. Diese Regelung betrifft Fotos, längere Texte, Grafiken, Musik, Filme und alle weiteren Werke, die urheberrechtlich geschützt sind. Diese Neuregelungen greifen ab Juli 2023 und rückwirkend für alle Verträge, deren Abschluss ab Juni 2021 lag.
Gesetzesänderungen für Onlinehändler 2023 unbedingt beachten
Um den Fortbestand des eigenen Unternehmens zu gewährleisten und empfindliche Strafen zu umgehen, sind alle Onlinehändler dazu angehalten, die Gesetzesänderungen ernst zu nehmen. Bei Unklarheiten hilft ein Austausch mit E-Commerce-Experten und/oder einem darauf spezialisierten Rechtsbeistand.
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