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Website und Onlineshop auf Barrierefreiheit prüfen: Was nach gut einem Jahr BFSG zählt

Inhaltsverzeichnis
  1. Gut ein Jahr BFSG: Was feststeht und was offen ist
    1. Wo Websites und Onlineshops heute stehen
  2. Warum es nicht reicht, eine Website einmal auf Barrierefreiheit zu prüfen
    1. Barrierefreiheit, Ladezeit und SEO hängen am selben Code
  3. Website und Onlineshop auf Barrierefreiheit prüfen: Die ganze Domain im Blick
    1. Incluscan: Dranbleiben statt einmal abhaken
  4. Was Betreiber von Websites und Onlineshops jetzt tun sollten

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Gut 15 Monate später ist klar: Bei Webprojekten trifft die gesetzliche Pflicht vor allem den E-Commerce, also Onlineshops und andere Angebote, über die Verbraucher Verträge schließen. Der Grund: Das BFSG erfasst digitale Angebote, die auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern ausgerichtet sind. Reine Unternehmenswebsites, die nur informieren, fallen deshalb in der Regel nicht darunter. Sobald eine Website aber Bestellungen oder Buchungen ermöglicht, sieht das anders aus. Die Frage, wie gut ein Webprojekt tatsächlich funktioniert, betrifft dagegen jede Website. Und sie lässt sich heute nicht mehr einmal beantworten und dann abhaken. Wer seine Website oder seinen Onlineshop auf Barrierefreiheit prüfen will, sollte deshalb neu darüber nachdenken, wie und wie oft das geschieht.

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Website und Onlineshop auf Barrierefreiheit prüfen: Was nach gut einem Jahr BFSG zählt

Gut ein Jahr BFSG: Was feststeht und was offen ist

Die Aufsicht steht. Seit September 2025 arbeitet die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF. Sie ist eine gemeinsame Einrichtung aller 16 Bundesländer mit Sitz in Magdeburg. Bis Anfang Juni 2026 bearbeitete sie fast 700 eingegangene Meldungen. Seit Juni können Betroffene digitale Barrieren außerdem über ein eigenes Portal der MLBF melden. Die Behörde prüft also nicht nur nach eigenem Plan, sondern auch auf Hinweis von Nutzern.

Andere Fragen sind weiter offen. Die EU-Kommission hält die deutsche Umsetzung der europäischen Vorgaben noch immer für unvollständig. Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2026 eine Änderung der zugehörigen Verordnung auf den Weg gebracht. Laut Fachblogs gab es seit dem Stichtag zwei Abmahnwellen gegen Shopbetreiber. Ob Verstöße gegen das BFSG überhaupt wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können, hat nach unserer Recherche bislang kein Gericht entschieden.

Wo Websites und Onlineshops heute stehen

In unseren Projekten zeigt sich ein klares Bild. Gefragt sind Systemwechsel, kurze Ladezeiten und Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Antworten. Barrierefreiheit läuft im E-Commerce wie bei Unternehmenswebsites oft nebenher mit, als etwas, das man bei Gelegenheit angeht. Dabei geht es nicht um eine kleine Gruppe. Ende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung, das sind 9,4 Prozent der Bevölkerung. Ein Drittel von ihnen ist 75 Jahre oder älter. Für viele Webprojekte ist das keine Randgruppe, sondern ein Teil der eigenen Kundschaft.

Warum es nicht reicht, eine Website einmal auf Barrierefreiheit zu prüfen

Websites und Onlineshops ändern sich heute schneller als je zuvor. Neue Plugins, Vorlagen, Tracking-Codes und Inhalte kommen laufend dazu. Mit KI wird das noch einmal schneller. OpenAI beschreibt für sein im September 2026 veröffentlichtes Modell GPT-6 Astra, dass es Websites erstellen und anschließend im Frontend testen kann. In ChatGPT entstehen Websites inzwischen sogar direkt aus einem Prompt.

Gleichzeitig werden Webprojekte komplexer. Die Organisation WebAIM prüft jedes Jahr die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites weltweit. Im Februar 2026 bestand eine Startseite dort im Schnitt aus 1.437 Elementen. 95,9 Prozent zeigten automatisch erkennbare Fehler nach den WCAG, ein Jahr zuvor waren es 94,8 Prozent. Am häufigsten war zu geringer Kontrast, er fand sich bei 83,9 Prozent. Das sind weltweite Zahlen, über den deutschen E-Commerce nach dem BFSG sagen sie direkt nichts. Die Richtung ist aber eindeutig.

Barrierefreiheit, Ladezeit und SEO hängen am selben Code

Wer hier nachbessert, verbessert mehr als die Barrierefreiheit. Saubere Überschriften, beschriftete Formulare und aussagekräftige Alternativtexte helfen Screenreadern, Suchmaschinen und KI-Systemen gleichermaßen. Barrierefreiheit wirkt damit auch als SEO-Boost. Für die Kontrolle heißt das: Ein Fehler, der nach einem Update auftaucht, kostet oft an mehreren Stellen gleichzeitig.

Website und Onlineshop auf Barrierefreiheit prüfen: Die ganze Domain im Blick

Die meisten Fehler entstehen nicht an einer einzelnen Stelle. Sie stecken in Vorlagen, Bausteinen und Plugins und tauchen deshalb überall dort auf, wo diese Bausteine eingesetzt werden. Ein Test der Startseite oder ein einzelner Lighthouse-Wert zeigt davon nur einen kleinen Ausschnitt. Aussagekräftig wird eine Prüfung erst, wenn sie das ganze Webprojekt erfasst und danach weiterläuft.

Incluscan: Dranbleiben statt einmal abhaken

Ein Werkzeug, das genau diesen Ansatz verfolgt, ist Incluscan. Incluscan ist ein Analysetool für Websites und Onlineshops, das digitale Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 AA und mit Blick auf das BFSG prüft, dazu SEO, Performance und Code-Qualität. Beim Relaunch unserer eigenen Website und in ersten Kundenprojekten konnten wir das Tool ausführlich und erfolgreich auf die Probe stellen.

Im Mittelpunkt steht der Accessibility-Check. Er prüft eine Website oder einen Onlineshop auf technische Barrieren nach WCAG 2.2 AA und zeigt, wo sie auftreten. Fehler, die in einer Vorlage stecken und sich deshalb durch das ganze Webprojekt ziehen, werden so auf einen Blick sichtbar und lassen sich einmal an der Ursache beheben. Überzeugt hat uns vor allem die Überwachung: Incluscan prüft regelmäßig weiter und meldet, wenn sich der Zustand verschlechtert, etwa nach einem Systemupdate, Änderungen am Design oder neuen Inhalten. Genau das fehlt bei einmaligen Checks. Für unsere Kunden ergibt sich daraus eine klare Arbeitsteilung: Incluscan zeigt, wo eine Website oder ein Onlineshop hakt, wir beheben die Ursachen. So lassen sich barrierefreie Websites und Onlineshops umsetzen, die auch im laufenden Betrieb barrierefrei bleiben.

Wer über die Barrierefreiheit hinaus einen Gesamtblick braucht, bekommt ihn mit dem Website-Report. Der einmalige Report untersucht die komplette Domain mit bis zu 500 Unterseiten und bewertet zusätzlich SEO, Performance und technische Best Practices. Statt Hunderter Einzelfehler nennt er die wichtigsten Probleme, sortiert nach Dringlichkeit und Relevanz. Ergebnisse und konkrete Handlungsempfehlungen liegen in einem übersichtlichen, datierten PDF-Report vor. Er zeigt dem Entwicklungsteam, welche Maßnahmen die größte Wirkung haben und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind.

Wie jede automatische Prüfung ist Incluscan eine starke Grundlage, ersetzt aber nicht den Blick von Menschen. Ein manuelles Audit mit Tastatur und Screenreader bleibt sinnvoll. Ein Scan ersetzt auch keine Rechtsberatung und übernimmt keine rechtliche Haftung für die Konformität eines Angebots. Als technische Referenz für das BFSG gilt die Norm EN 301 549, die für Websites auf WCAG 2.1 verweist. WCAG 2.2 schließt diese Anforderungen ein. Wer seine Suchmaschinenoptimierung bis ins Detail steuert, nutzt dafür weiterhin spezialisierte SEO-Tools. Die Stärke von Incluscan liegt im Zusammenspiel: Ein Überblick über das ganze Webprojekt, der nach jeder Änderung aktuell bleibt. Wer sich ein erstes Bild machen möchte, kann auf incluscan.io einen kostenlosen Schnellcheck der Barrierefreiheit starten und sieht im Anschluss, was der vollständige Website-Report darüber hinaus untersucht.

Was Betreiber von Websites und Onlineshops jetzt tun sollten

  • Bestandsaufnahme machen: Prüfe das ganze Webprojekt, nicht nur Startseite und Bestellprozess. Was an vielen Stellen gleichzeitig auftritt, kommt zuerst dran.
  • Prioritäten setzen: Zuerst sind Barrieren dran, die Kauf, Kontakt oder Buchung verhindern, etwa unbeschriftete Formularfelder oder zu schwache Kontraste bei Buttons.
  • Nach jedem Update erneut prüfen: Neue Plugins, ein Theme-Update oder ein Relaunch können behobene Fehler zurückbringen. Feste Kontrollen gehören deshalb in die laufende Betreuung und Wartung.
  • Auf Overlay-Plugins verzichten: Nach Einschätzung der Überwachungsstellen erfüllen sie die Anforderungen oft nicht vollständig. Barrieren werden im Code behoben, nicht darüber gelegt.
  • Im E-Commerce die Pflichtangaben prüfen: Wer unter das BFSG fällt, muss Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen. Was das für ältere Shopsysteme bedeutet, zeigt unser Beitrag Shopware 5 barrierefrei machen.

Gut ein Jahr nach dem Stichtag ist Barrierefreiheit kein Thema mehr, das man einmal erledigt. Websites und Onlineshops ändern sich laufend, also muss auch die Kontrolle laufend sein. Wer sein Webprojekt auf Barrierefreiheit prüft und es danach im Blick behält, verbessert dabei auch Ladezeit und Auffindbarkeit.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall sollte eine spezialisierte Fachkanzlei hinzugezogen werden.