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Barrierefreiheit

Überblick

Barrierefreie Onlineshops und Websites nach BFSG

Seit Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Onlineshops und Websites keine Kür mehr, sondern Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt, dass alles, worüber Verbraucher kaufen oder Verträge abschließen, für alle nutzbar ist — auch mit Screenreader, nur per Tastatur oder bei eingeschränktem Sehen. Maßstab ist die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Wir machen bestehende Onlineshops und Webseiten barrierefrei und entwickeln neue von Anfang an so — nicht als nachträgliches Pflichtprogramm, sondern als das, was Barrierefreiheit eigentlich ist: bessere Bedienbarkeit für alle, größere Reichweite und ein Auftritt, den auch Suchmaschinen und künstliche Intelligenz besser erfassen.

Leistungen

Womit wir dich unterstützen:

Barrierefreie Umsetzung

Bestehendes bringen wir auf den Stand der WCAG 2.1 AA: von semantischem Markup über Kontraste und Alternativtexte bis zur Bedienbarkeit insgesamt.

Accessibility-first bei Neuprojekten

Bei neuen Webseiten und Onlineshops gehört Barrierefreiheit von der ersten Skizze an dazu: mitgedacht statt nachgerüstet, das ist günstiger und sauberer.

Interaktive Elemente

Menüs, Filter, Slider und Dialoge sind die häufigsten Stolperstellen. Bei uns sind sie per Tastatur bedienbar und für Screenreader verständlich.

Barrierefrei bleiben

Kommen später neue Funktionen oder Seitenbereiche dazu, entwickeln wir sie nach denselben Maßstäben. So bleibt der einmal erreichte Stand erhalten.

Warum es sich lohnt

Mehr als eine Pflicht

Das BFSG ist der Anlass — der Nutzen reicht weit über die reine Erfüllung hinaus:

Mehr Menschen erreichen

Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch älteren Nutzern und allen, die z.B. bei einer Rot-Grün-Sehschwäche Farben anders wahrnehmen. Dazu kommen Alltagssituationen wie grelles Sonnenlicht oder die Bedienung unterwegs. Jede Hürde weniger bringt mehr Menschen näher ans Ziel.

Besser für alle — auch für Suchmaschinen & KI

Klare Struktur, gute Kontraste, sauberes Markup und schnelle Seiten verbessern die Bedienung für jeden. Dieselben Eigenschaften helfen Suchmaschinen und künstlicher Intelligenz, die Seite zu erfassen und korrekt wiederzugeben.

Rechtssicherheit

Für öffentliche Stellen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit vorgeschrieben. Für Unternehmen wird sie zur Pflicht, sobald ihre digitalen Angebote für Verbraucher unter das BFSG fallen. Wer sie erfüllt, steht gegenüber Marktüberwachung und Mitbewerbern auf der sicheren Seite.

Projektbeispiele

Aus unserer täglichen Arbeit

Warenkorb-Overlay ohne Tastaturbedienung

In einem Shop mit mehreren tausend Artikeln öffnete sich der Warenkorb als Overlay, der Tastaturfokus blieb dahinter auf der Seite liegen. Wer ohne Maus arbeitet, tabbte sich durch Elemente, die gar nicht mehr sichtbar waren und erreichte weder die Schaltfläche zur Kasse noch den Schließen-Button. Am Ende half nur, die Seite neu zu laden. Wir setzen den Fokus beim Öffnen in den Dialog, halten ihn darin und geben ihn beim Schließen an die auslösende Schaltfläche zurück.

Produktfilter ohne Rückmeldung für Screenreader

Ein Klick auf eine Filteroption, die Liste tauscht sich aus, aus 240 Produkten werden 12. Auf dem Bildschirm ist das sofort zu sehen. Für einen Screenreader passierte nichts: keine Meldung, kein Hinweis, die Vorlesestelle blieb, wo sie war. In einem Sortiment mit vielen Filterkombinationen ist die Trefferzahl die eigentliche Information, wir melden sie seitdem aktiv zurück.

Markenfarben ohne ausreichenden Kontrast

Bei einem Auftritt, dessen Farbwelt seit Jahren feststand, fielen gleich mehrere Elemente durch: hellgraue Hinweistexte, zarte Platzhalter in den Formularen, ein Button in Markenfarbe auf hellem Grund. Im Layout wirkt das ruhig und hochwertig, gemessen lagen die Werte knapp unter der Anforderung. Knapp daneben zählt nicht. Wir haben die Töne so weit verschoben, dass sie bestehen und die Marke dabei erkennbar gehalten.

Fehlermeldungen ohne verwertbaren Hinweis

In einem Anfrageformular mit vielen Pflichtfeldern meldete die Seite Fehler ausschließlich über eine rote Umrandung. Welches Feld betroffen war, woran es lag und was zu ändern ist, stand nirgends. Wer Rot nicht als Signal wahrnimmt oder mit Screenreader arbeitet, sucht blind und das ausgerechnet kurz vor dem Absenden. Wir verknüpfen die Meldung fest mit dem Feld und formulieren sie so, dass daraus hervorgeht, was zu tun ist.

Häufige Fragen zu Barrierefreiheit und BFSG

Ist mein Onlineshop vom BFSG betroffen?

Sehr wahrscheinlich ja, sobald Verbraucher darüber kaufen oder Verträge abschließen können. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — also praktisch jeden B2C-Onlineshop. Ausgenommen sind reine B2B-Angebote sowie Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz). Ob die Ausnahme im Einzelfall greift, lässt sich am besten rechtlich prüfen — wir ordnen den technischen Stand ein, die juristische Bewertung gehört in fachkundige Hände.

Gilt das auch für Websites ohne Shop?

Oft ja. Sobald Verbraucher über die Seite etwas abschließen können — ein Abo, eine Buchung, eine Terminvereinbarung mit Vertragscharakter — zählt das zum elektronischen Geschäftsverkehr und fällt unter das BFSG. Eine rein informative Website ohne solche Funktionen ist in der Regel nicht betroffen — barrierefrei zu sein lohnt sich aber trotzdem.

Was heißt „barrierefrei“ technisch konkret?

Maßstab sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA, eingebettet in die europäische Norm EN 301 549. Praktisch heißt das: Inhalte sind wahrnehmbar (Alternativtexte, ausreichende Kontraste), bedienbar (komplett per Tastatur, klare Fokus-Reihenfolge), verständlich (klare Sprache, nachvollziehbare Fehlermeldungen) und robust (sauberes, semantisches Markup, das auch Screenreader korrekt lesen).

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Zuständig ist seit Herbst 2025 die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF). Sie kann Mängel beanstanden und Fristen setzen, bei Verstößen drohen Bußgelder. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber — erste Wellen sind seit Sommer 2025 dokumentiert. Der nüchterne Punkt: Nachrüsten unter Druck ist teurer und hektischer als geplante Umsetzung.

Reicht nicht ein Accessibility-Plugin oder Overlay?

Nein. Ein Accessibility-Plugin oder Overlay allein macht eine Website oder einen Onlineshop nicht barrierefrei. Solche Lösungen können einzelne Komfortfunktionen wie Kontrastanpassungen oder Schriftgrößen ergänzen, beheben jedoch in der Regel keine grundlegenden Barrieren im Code oder in der Struktur deines Webprojekts. Dazu gehören beispielsweise fehlende Alternativtexte, eine mangelhafte Tastaturbedienbarkeit oder eine unzureichende Unterstützung von Screenreadern. Ein Overlay kann eine sinnvolle Ergänzung sein, ersetzt aber keine barrierefreie Umsetzung.

Was kostet barrierefreie Umsetzung?

Das hängt davon ab, wo die Seite steht und wie sauber sie entwickelt ist. Eine sauber entwickelte Seite braucht oft nur gezielte Anpassungen; eine über Jahre gewachsene mit vielen Altlasten mehr. Günstiger ist es immer, Barrierefreiheit bei einem ohnehin anstehenden Relaunch gleich mitzudenken, statt sie isoliert nachzurüsten.

Müssen wir eine Barrierefreiheitserklärung haben?

Ja, wenn deine Website oder dein Onlineshop den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit unterliegt. Die Barrierefreiheitserklärung informiert über den Stand der Barrierefreiheit deines Angebots, weist gegebenenfalls auf noch bestehende Einschränkungen hin und enthält eine Kontaktmöglichkeit, über die Barrieren gemeldet oder Feedback gegeben werden kann. Sie sollte gut sichtbar, meist im Footer, verlinkt und selbst barrierefrei zugänglich sein.

Ist Barrierefreiheit einmal erledigt — oder dauerhaft?

Barrierefreiheit bleibt dauerhaft eine Aufgabe. Jede neue Seite, jedes neue Produktbild, jede Änderung am Code kann neue Barrieren einführen. Deshalb ist sie kein einmaliges Projekt, sondern Teil der laufenden Pflege.

Verbessert Barrierefreiheit auch die Auffindbarkeit?

Ja, deutlich. Vieles, was barrierefrei macht — semantisches Markup, eine sinnvolle Überschriften-Struktur, Alternativtexte, klare Beschriftungen — ist genau das, was Suchmaschinen und Systeme mit künstlicher Intelligenz brauchen, um eine Seite zu erfassen und einzuordnen. Barrierefreiheit und gute Auffindbarkeit ziehen am selben Strang.

Lust, gemeinsam etwas zu entwickeln, das bleibt?

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