Update- und Hinweispflichten für den Onlinehandel

Das World Wide Web entwickelt sich rasant. Bereits vor der Corona-Pandemie war es der Ort, in dem immer mehr Einkäufe stattfanden. Darauf reagiert auch die Gesetzgebung – und dies mit neuen Update- und Hinweispflichten für den Onlinehandel. Jeder, der online geschäftlich tätig ist, sollte sie kennen!

Ranking und Ansprüche auf Updates

Bezüglich der Update- und Hinweispflichten für den Onlinehandel gibt es zwei Neuerungen: Die erste Neuerung betrifft die Online-Marktplätze in Deutschland. Sie müssen künftig Infos über Ranking-Faktoren offenlegen. Darüber hinaus stehen Softwareanbieter in der Verpflichtung, notwendige Updates anzubieten. Dies ergibt sich aus zwei Gesetzesentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Update- und Hinweispflichten für den Onlinehandel
Update- und Hinweispflichten für den Onlinehandel

Pflicht für Updates für Softwareanbieter

Die EU-Richtlinie, die die digitalen Dienstleistungen und Inhalte betrifft, soll Verbrauchern in Zukunft mehr Ansprüche in puncto Updates, Reparaturen und Rückgabe zusprechen. Diese Regelung greift, sofern Sie dafür Geld bezahlen oder bei kostenlosen Produkten ihre persönlichen Daten hinterlegen. Die Bundesregierung hat diesbezüglich den Vorschlag zu einer Updatepflicht gemacht. Sie verpflichtet Softwareanbieter dazu, notwendige Updates hinsichtlich Sicherheit und Funktionalität zur Verfügung zu stellen bzw. die Konsumenten darüber in Kenntnis zu setzen. Ergeben sich Mängel, weil der Verbraucher die Updates trotz Info des Anbieters nicht installiert, kann der Softwareanbieter nicht in Haftung genommen werden.

Übrigens: Diese Richtlinie greift für den Ankauf von Produkten wie CDs und anderen Datenträgern über das Internet ebenso wie bei Einkäufen im stationären Handel. Gleichwohl sind davon Downloadprodukte wie Apps, Videos, E-Books etc. betroffen. Soziale Netzwerke, Online-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste inkludiert diese Regelung auch. Sobald ein digitales Produkt Mängel aufweist, kann der Käufer den Anbieter zur Nacherfüllung des Vertrags auffordern. Alternativ hierzu kann er vom Vertrag zurücktreten.

Keine klaren zeitlichen Vorgaben bei der Updatepflicht

Derzeit existieren keine eindeutigen zeitlichen Vorgaben bezüglich der Dauer der Updatepflicht. Des Weiteren übt der IT-Branchenverband Bitkom Kritik. So sei es zwar wichtig und richtig, die Gerätsicherheit zu optimieren, aber es bliebe eine bedeutende Frage: Wie lange muss ein Anbieter smarte Geräte mit Aktualisierungen versorgen? So würden lebenslange Updates mit erheblichen Preisverteuerungen einhergehen. Preiswerte Produkte würden vom Markt gedrängt werden, was wiederum zum Schaden der Verbraucher wäre.

Ranking im Onlinehandel muss transparenter sein

Die neuen Update- und Hinweispflichten für den Onlinehandel betreffen auch die Informationen über die Rankingfaktoren im Onlinehandel. Online-Marktplätze und Vergleichsdienste müssen künftig klar darlegen, welche Faktoren exakt über das Ranking entscheiden. Dies läge laut der Bundesregierung an der großen Einflussnahme der Rankings an Entscheidungen der Verbraucher. So beeinflussen sie die Kaufentscheidung erheblich. Deswegen muss der Konsument wissen, wie die relative Gewichtung der bedeutendsten Parameter aussieht. Bezüglich der Vergleichsseiten muss der Händler Infos zu den inkludierten Anbietern offenbaren. Er muss klar darlegen, ob es sich bei dem Anbieter um ein Unternehmen oder einen Verbraucher handelt. Über automatisierte Preisentscheidungen ist der Kunde ebenfalls zu informieren.

Jetzt darauf einstellen und bis zum Mai 2022 ändern

Die Änderungen sind umfangreich und erfordern von betroffenen Akteuren ein baldiges Handeln. Für die Umstellung wird ein wenig Zeit gegeben. So greifen die Änderungen erst ab dem 28. Mai 2022. Mit dem Bedeutungsgewinn des Internets als Verkaufsplattform werden künftig immer wieder neue Änderungen zu erwarten sein. Es ist unerlässlich, sich darauf einzustellen und sich stets zeitnah zu informieren.

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