Barrierefreiheit im Web

Grundprinzipien der Barrierefreiheit im Web

Barrierefreiheit im Web, auch bekannt als Webzugänglichkeit, zielt darauf ab, das Internet für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich zu machen. Dies umfasst die Gestaltung von Webseiten, Onlineshops und Online-Anwendungen, die von Personen mit Seh-, Hör-, motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen genutzt werden können. Die Praxis beinhaltet die Anwendung von Designprinzipien und Techniken, die digitale Inhalte erfahrbar, bedienbar und verständlich machen, ohne Einschränkungen für die Nutzer.

Technische Umsetzung und Richtlinien

Um eine umfassende Webzugänglichkeit zu gewährleisten, müssen Entwickler und Designer verschiedene Aspekte beachten. Dazu gehört die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Verwendung klarer Überschriftenstrukturen, die Sicherstellung der Bedienbarkeit über Tastaturbefehle und die Vermeidung von Designelementen, die epileptische Anfälle auslösen können. Ein wichtiger Bestandteil der barrierefreien Webgestaltung ist auch die Gewährleistung der Kompatibilität mit assistiven Technologien, wie Bildschirmleseprogrammen und Braille-Zeilen. Die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ist dabei ein zentraler Punkt, um den internationalen Standards für Barrierefreiheit gerecht zu werden.

Bedeutung und gesetzliche Verpflichtungen

Barrierefreiheit im Web stellt einen inklusiven Ansatz dar, der das Internet als universelles Medium für Information, Bildung und Kommunikation begreift, das allen Menschen zugänglich sein sollte. Die Implementierung barrierefreier Webpraktiken ist nicht nur ein technisches Ziel, sondern auch ein Ausdruck der sozialen Verantwortung, um sicherzustellen, dass niemand ausgeschlossen wird. Viele Länder haben gesetzliche Vorschriften eingeführt, um die Webzugänglichkeit zu fördern und zu fordern, was die Wichtigkeit unterstreicht, digitale Angebote für eine breite Nutzerbasis zugänglich zu machen.

Seit der Einführung der Europäischen Richtlinie 2016/2102 sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Services gemäß BITV 2.0 sicherzustellen. Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird diese Vorgabe ab Juni 2025 auch auf die genannten privatwirtschaftlichen Dienste ausgedehnt. Bei Nichteinhaltung drohen Strafzahlungen von bis zu 100.000 Euro.

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