Barrierefreiheit im E-Commerce

Die Diskussion ist nicht neu, nimmt aber langsam an Fahrt auf: Bis 2022 will die EU verbindliche Richtlinien zur Barrierefreiheit im E-Commerce (Onlinehandel) erlassen. Ausgearbeitet werden diese Grundlagen im Rahmen des European Accessibility Act EAA. Dieser sieht vor, dass Menschen mit Behinderung die optimale Teilhabe am E-Commerce ermöglicht werden muss. 

Betreiber von Onlineshops haben bis 2025 Zeit, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Lesen Sie im Folgenden, 

  • wodurch sich ein barrierefreier Onlineshop auszeichnet. 
  • warum Sie besser heute als übermorgen damit anfangen sollten, Ihren Shop barrierefrei zu gestalten. 

Barrierefreiheit im E-Commerce
Barrierefreiheit im E-Commerce

Was bedeutet Barrierefreiheit im E-Commerce?

Der neue Standard, der sich in den kommenden Jahren durchsetzen wird, folgt den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Übersetzt bedeutet dies „Zugangsregeln für Webinhalte“. Diese umfassen die folgenden vier Komponenten: 

  1. Wahrnehmbarkeit, damit auch Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen Zugang zu den Informationen und Produkten haben. 
  2. Bedienbarkeit, was insbesondere die Benutzeroberfläche und die Navigation umfasst. 
  3. Verständlichkeit, was insbesondere die Verwendung einer einfache Sprache, aber auch den gesamten Aufbau der Website umfasst. 
  4. Robustheit, worunter die Nutzung eines validen HTML-Codes zu verstehen ist sowie der Verzicht auf nicht mehr zeitgemäße Technologien. 

Das WCAG sieht künftig eine Einstufung von Webauftritten in die Stufen A, AA und AAA vor, wobei A die niedrigste und AAA die höchste, also optimale Einstufung bezeichnet. Und auch die Suchmaschinen machen sich bereit, die Barrierefreiheit im E-Commerce künftig noch stärker im Webseitenranking und in der Platzierung in den Suchergebnissen zu berücksichtigen. 

Worauf Sie achten sollten – Kurzcheck zur Barrierefreiheit Ihres Webshops

Die Entwicklung der neuen Standards für barrierefreie Webseiten wird wesentlich vom World Wide Web Consortium (kurz: W3C) vorangetrieben. Möchten Sie prüfen, ob Ihre Website oder Ihr Webshop den Empfehlungen bereits entspricht, können Sie hierfür ein Onlinetool nutzen, das Ihnen Hinweise auf erforderliche Änderungen gibt. 

Doch mit den Hinweisen allein ist es leider noch nicht getan. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie in jedem Fall achten sollten, um Ihren Webshop barrierefrei zu gestalten. Die Usability-Maßnahmen betreffen die oben genannten vier Komponenten. 

Wahrnehmbarkeit

  • Ist die Navigation gut sichtbar und erwartungsgemäß platziert?
  • Verwenden Sie schnörkellose Schrifttypen, gut erkennbare Farbgebungen und klare Kontraste?
  • Tragen Schriftgrößen und Zeilenabstände zur guten Lesbarkeit bei?
  • Sind die Schaltflächen und Icons leicht zu verstehen?
  • Setzen Sie einen Sprachassistenten ein?
  • Sind die Texte zum Vorlesen geeignet?

Bedienbarkeit

  • Ist die Struktur der Website übersichtlich und intuitiv zu bedienen?
  • Kann die Website insgesamt über die Tastatur bedient werden?
  • Können Buttons und Links ohne Maus aufgerufen werden?
  • Verwenden Sie Icons, um Nutzer durch das Menü zu führen?

Verständlichkeit

  • Verwenden Sie eine einfache Sprache oder stellen Sie alternativ eine Variante in einfacher Sprache bereit?
  • Wissen Ihre Nutzer auf jeder Seite, wo sie sich gerade befinden und was sie dort wie tun können?
  • Haben Sie an die Beschreibung von Bildern, Links und Buttons gedacht?
  • Verwenden Sie klare Inhaltsbeschreibungen und nutzen Sie die Alt- und Title-Tags?

Robustheit

  • Verzichten Sie auf Pop-ups, irritierende Störer oder andere Elemente, die vom eigentlichen Inhalt einer Seite ablenken?
  • Ist die Seite so programmiert, dass sie rasch und störungsfrei lädt und auf mobilen Geräten ebenso aufgerufen werden kann wie am Desktop?
  • Verzichten Sie auf einen komplizierten Aufbau und nutzen Sie stattdessen flache Hierarchien, um die Navigation zu erleichtern?
  • Sind die skalierbaren Elemente kompatibel mit unterstützenden Technologien?

Fazit: Barrierefreiheit im E-Commerce idealerweise schon heute umsetzen

Barrierefreiheit im E-Commerce wird 2025 zur gesetzlich verankerten Pflicht. Doch schon heute lohnt es sich, einen prüfenden Blick darauf zu werfen, wie ein barrierefreier Onlineshop aufgebaut sein muss. Dabei steht nicht das bisschen Altruismus im Vordergrund, mit dem wir alle uns an einem barrierefreien Netz beteiligen können. Die Vorgaben des EEA greifen letztlich Themen auf, die sich positiv auf die Struktur, die Auffindbarkeit und die Inhalte Ihrer Website auswirken. 

Benötigen Sie kompetente Unterstützung, um die erforderliche Barrierefreiheit im E-Commerce umzusetzen, stehen wir Ihnen als Kölner E-Commerce-Agentur gern zur Seite. 

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