Überbrückungshilfe 3: Das sollten Unternehmer wissen

Corona hat die Welt auf den Kopf gestellt und viele Unternehmer in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Um ihnen zu helfen, gibt es seit Mitte Februar 2021 Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe III. Es ist ein Hilfsprogramm, das umfangreicher ist als die Vorgängerprogramme wie Soforthilfe, November- und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfe I und II.

Überbrückungshilfe 3
Überbrückungshilfe 3

Das Wichtigste auf einen Blick: Überbrückungshilfe 3

  • Zuschüsse für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro und mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten wegen Corona
  • gerichtet an Unternehmen mit Gründungsdatum vor dem 30. Oktober 2020
  • nach aktuellem Stand Beantragung der Zuschüsse bis zum 31. August und rückwirkend für die Zeit zwischen November 2020 bis Juni 2021
  • Verlängerung des Förderzeitraums wahrscheinlich

Neustarthilfe für Soloselbstständige

Um den Soloselbständigen gerecht zu werden, die sich bisher von den staatlichen Hilfsprogrammen vernachlässigt gefühlt haben, gibt es die Neustarthilfe. Soloselbständige profitieren vor allem von den lockeren Vorgaben: So gibt es keine Bedingungen bezüglich des Verwendungszwecks und es werden auch keine Nachweise darüber verlangt. Aus diesem Grund können Solo-Selbständige sie auch für private Aufwendungen nutzen.

Digitalisierungszuschuss: an die Zukunft gedacht

Zu den Förderprogrammen für Unternehmen gehören Zuschüsse für die Digitalisierung. Förderberechtigte Unternehmer erhalten einmalig 20.000 Euro für Investitionen, die direkt in die Digitalisierung fließen. Gern wird dieses Geld beispielsweise für Zuschüsse für Onlineshops genutzt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu optimieren. Auch Kosten für die Erweiterung der Onlineshops oder Registrierungskosten für weltbekannte Plattformen wie Amazon lassen sich damit finanzieren. Übrigens: Diese Hilfe lässt sich auch rückwirkend verwenden. So greifen die Investitionen für die Zeit von März 2020 bis Ende Juni 2021.

Eigenkapitalzuschuss für besonders stark betroffene Betriebe

Seit April existiert ein Zuschuss fürs Eigenkapital. Hat ein Unternehmer im Förderzeitraum für mindestens drei Monate einen erheblichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erleiden müssen, kann er diesen Zuschuss beantragen. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die sehr stark unter der Krise zu leiden hatten und nun keine finanziellen Rücklagen mehr haben.

Voraussetzung für dieses Programm ist, dass der Unternehmer die reguläre dritte Überbrückungshilfe bezieht. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und bei der Berechnung der Höhe wird sich an den monatlichen Förderbetrag orientiert. Im Detail heißt das: Ab dem dritten Monat mit deutlichem Einbruch des Umsatzes von 50 % und mehr werden 25 % des Betrags gezahlt, den der Unternehmer aus der Fixkostenerstattung erhält. Der Digitalisierungszuschuss wird in die Rechnung nicht mit aufgenommen. Im vierten Monat mit Umsatzeinbruch steigert sich der Zuschuss um 10 % und beträgt somit 35 %. Ab dem fünften Monat sind es sogar 40 % der monatlichen Überbrückungshilfe.

Aktiv werden und Unternehmen mit Überbrückungshilfe 3 aus der Schieflage bringen

Unternehmer, die sich für die Zuschüsse der Bundesregierung interessieren, sollten rasch aktiv werden. Die Frist für die Anträge läuft noch bis Ende August 2021 unter der Adresse www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Es ist unerlässlich, hierfür sogenannte »prüfende Dritte« heranzuziehen. Das können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer sein. Die Kosten für diese Hilfe werden bezuschusst. Auch Solo-Selbständige profitieren davon.

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