Preisangaben- und Omnibus-Richtlinie

In unregelmäßigen Abständen prasseln neue, rechtliche Regelungen auf Onlinehändler ein. Für sie bedeutet dies Aufregung und Unsicherheit, denn es gilt abzugleichen, inwiefern die Neuerungen das eigene Geschäft beeinflussen. Aktuell trifft dies auf die sogenannte Preisangaben- und Omnibus-Richtlinie (Directive 98/6/EC) zu. Dadurch soll ein Einhalten aller in der EU sesshaften Unternehmen an gleiche Vorgaben gewährleistet werden. Mithilfe dieser Harmonisierung wird eine Stärkung des Binnenmarktes und eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels angestrebt.

Preisangaben- und Omnibus-Richtlinie
Preisangaben- und Omnibus-Richtlinie

Mehr Transparenz gegenüber Kunden und Modernisierung von Regelungen

Die EU sieht vor, mit der sogenannten Initiative „New Deal for Consumers“ die Verbraucherrechte zu stärken. Vor allem zielt sie darauf ab, den E-Commerce für Kunden transparenter zu machen und Regelungen zu modernisieren. Hierfür bildet die Omnibus-Richtlinie als Preisangabenrichtlinie Directive 98/6/EC die Basis, weswegen Onlineshopbetreiber sich mit ihr auseinandersetzen müssen. Sie geht nämlich mit etlichen Anpassungen im Wettbewerbs- und Verbraucherrecht einher. Stichtag für die Umsetzung ist der 28. Mai 2022.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Finden Rabattaktionen statt, muss im Onlineshop der niedrigste Preis angegeben werden, welcher innerhalb der letzten (zumindest) 30 Tage vor der Ermäßigung Anwendung fand.
  • Bei Produktbewertungen muss aufgeführt sein, ob diese auf Echtheit überprüft wurden. Ist diese erfolgt, muss die Art der Überprüfung benannt werden.
  • Weitreichende Änderungen bezüglich der Widerrufsbelehrung für digitale Produkte sind zu beachten.
  • Bei Online-Marktplätzen muss der Kaufinteressent ersehen können, ob die Ware von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer stammt.
  • Betreiber von Online-Marktplätzen müssen aufzeigen, auf welche Weise Hauptparameter und deren relative Gewichtung Einfluss auf das Ranking bei Suchergebnissen nehmen.
  • Konsumenten haben das Recht, bei bestimmten Wettbewerbsverstößen Schadensersatz zu erbitten.

Ein verbesserter Verbraucherschutz

Für Onlineshopbetreiber ist die neue Richtlinie selbstverständlich ein anfangs unangenehmer Umstand. Jedoch ist sie auch positiv zu bewerten. So zeigt sich, dass sich etwas in puncto Verbraucherschutz auf EU-Ebene tut. Das stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den E-Commerce. Ein besonderes Augenmerk ist diesbezüglich auf die Pflicht zur Preiswahrheit und Preisklarheit zu richten.

Ein wichtiger Grundsatz

Mit den Neuerungen greifen natürlich weiterhin die Pflichten zur Preiswahrheit und Preisklarheit. Wie jeder anderer gewerbliche Verkäufer ist auch der Onlineverkäufer dazu verpflichtet, Preise deutlich darzustellen und Waren zu kennzeichnen. Der Konsument muss sofort erkennen können, was der Gesamtpreis ist. Deswegen ist es nicht erlaubt, Grundpreise gegenüber einem Gesamtpreis optisch oder textlich hervorzuheben. Ansonsten könnte es zu Verwirrung bzw. zur Täuschung kommen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Mehrwertsteuer. Sie muss ebenso wie die Höhe der Versandkosten weiterhin klar dargestellt werden. Informationen wie diese dürfen nicht im Kleingedruckten verborgen sein, sondern müssen im Produktpreis stehen.

Missachtung der Omnibus-Richtlinie kann teuer werden

Für Gesetzesänderungen wie diese existierten keine großen Übergangszeiten. Bereits ab dem 28. Mai 2022 treten sie in Kraft. Um Abmahnungen und teure Bußgelder zu vermeiden, ist es daher wichtig, sich mit den Regelungen auseinanderzusetzen und sie umzusetzen. Letztlich kann jeder ehrliche Onlineshophändler von den Neuerungen sogar profitieren: Das Vertrauen in die E-Commerce-Branche seitens der Kunden wird gestärkt, was den Umsatz ankurbeln kann.

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