Einführung und Zielsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist und den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union regelt. Sie ersetzt die bisherigen nationalen Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten und schafft ein einheitliches Datenschutzrecht für alle EU-Länder.
Zentrale Grundsätze und Pflichten der DSGVO
Die DSGVO hat das Ziel, die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zu stärken und Unternehmen sowie Organisationen zu verpflichten, diese Daten sorgfältig zu behandeln. Sie legt fest, welche Daten als personenbezogen gelten, welche Rechte betroffene Personen haben und welche Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter gelten.
Zu den zentralen Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung gehören Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Unternehmen müssen eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten haben und die Zustimmung der betroffenen Personen einholen. Zudem müssen sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
Rechte der betroffenen Personen und Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die DSGVO können hohe Bußgelder verhängt werden. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Zudem können sie gegen unrechtmäßige Datenverarbeitung Klage erheben.
Die Datenschutzgrundverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Datenschutzes in Europa und hat Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen weltweit, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.