Das Förderprogramm go-digital des BMWi

Das Förderprogramm go-digital des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk. Das Ziel dieses Förderprogrammes ist, Firmen und Betrieben die Umstellung auf digitale Prozesse durch Beraterleistungen zu erleichtern. Das Programm ist in drei Module aufgeteilt:

  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Digitale Markterschließung
  • IT-Sicherheit

Dadurch beinhaltet das Förderprogramm neben der Digitalisierung firmeninterner Abläufe und Prozesse auch den Aufbau einer wirksamen Onlinepräsenz. Damit diese Ziele erreicht werden können, bietet die Förderung eine Beratung durch ein autorisiertes Unternehmen, welches die entwickelten Maßnahmen nach einem erfolgreichem Projektabschluss auch durchführen kann. Die Antragstellung übernimmt dabei das beratende Unternehmen, um die Teilnehmer bürokratisch zu entlasten und die Einstiegshürde zu verringern.

Vorteile einer Beratung durch ein autorisiertes Unternehmen

Damit eine erfolgreiche und zielführende Beratung sichergestellt werden kann, müssen sich beratende Unternehmen autorisieren lassen. Dadurch kann die Qualität der Beratung garantiert werden. Die Beraterleistungen umfassen eine individuelle fachliche Beratung und Umsetzung, bezogen auf die Fördermodule digitalisierter Geschäftsprozesse, digitaler Markterschließung und IT-Sicherheit. Die Beratung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des geförderten Unternehmens.

Durch eine fachliche Beratung können wichtige Strategien aufgezeigt werden, um auch im digitalen Zeitalter mithalten zu können und alle Vorteile des Internets und der Modernisierung von innerbetrieblichen Prozessen wahrnehmen zu können.

Förderprogramm


Förderprogramm „go-digital“

Voraussetzungen und Höhe einer erfolgreichen Förderung mit dem Förderprogramm go-digital

Um an dem Programm teilzunehmen, muss das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sorgen im Wesentlichen dafür, dass hauptsächlich kleinere und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe für das Förderprogramm in Frage kommen. Antragstellende Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Weniger als 100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Die Förderquote beträgt 50 Prozent auf einen Beratertagessatz bis zu 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Das geförderte Unternehmen übernimmt hierbei nur seinen Eigenanteil. Gefördert werden maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten. Um eine wirksame Beratung sicherzustellen, bestätigt und bewertet das beratene Unternehmen nach Abschluss der Beratung die erbrachten Leistungen.

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