Datenschutz aktualisieren 04/2016

Mit dem aktuellen Urteil vom Oberlandesgericht sollten sie ihre Datenschutzangaben auf ihrer Webseite bzw. ihrem Shop überprüfen. In regelmäßigen Abständen sollte generell eine Prüfung der Datenschutzbestimmungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Impressum auf Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgen.

Folgender Passus sollte mit in den Datenschutz aufgenommen werden (dies ist kein rechtlicher Hinweis und wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben):

Bei Kontaktaufnahme mit uns, z.B. per Kontaktformular oder E-Mail, werden die Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.

Das Urteil kann hier nachgelesen werden. Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat dies in seinem Facebook-Post gut zusammengefasst:

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