Analytics rechtssicher einsetzen – Neuerungen Januar 2017

Die Nutzung von Google Analytics in Deutschland ist wie immer etwas komplizierter als im Rest der Welt. Der Datenschutz in Deutschland passt nicht immer mit den Anwendungen aus den U.S.A zusammen und bedarf besonderer Änderungen, Vorgaben und Beachtung.

Das Wichtigste ist wohl immer noch der Vertrag, der mit Google Irland geschlossen werden muss. Den Link zu diesem PDF finden Sie etwas weiter unten. Im Vertrag wird die Nutzung und Verarbeitung der erhoben Daten geregelt. Des Weiteren muss im Datenschutz auf der eigenen Webseite auf die Nutzung in bestimmter Form hingewiesen werden sowie die Möglichkeit für ein Opt-Out, also das Nicht-Tracken der Userdaten, angeboten werden. Gerade hier gibt es eine Änderung, da das Opt-Out über einen Link nicht auf allen Browsern (insbesondere mobilen Browsern) möglich ist.

Welchen Vertrag muss ich mit Google schließen für die rechtssichere Analytics-Nutzung

Den Vertrag, den man mit Google schließen muss, um für die Datenverarbeitung auf der „sicheren“ Seite zu sein, bekommen Sie hier: https://static.googleusercontent.com/media/www.google.com/de//analytics/terms/de.pdf

Erhobene Daten ohne Vertrag und rechtssicherer Einbindung

Wenn Sie Daten erhoben haben, die ohne Vertrag mit Google sowie die rechtssichere Einbindung vom Trackingcode erhoben haben, müssen Sie diese Daten löschen. Dies geht aktuell nur wenn Sie das Analytics-Konto löschen und ein neues anlegen.

Dieses Angaben und Vorgaben gelten erstmal nur für die normale Nutzung von Analytics und nicht für das erweiterte Tracking wie z. B. das Tracken von Daten für Werbetreibende oder erweitertes Linktracking und sonstigen zusätzlichen Dienste von Google Analytics.

Analytics rechtssicher einsetzen – Neuerungen Januar 2017


Analytics rechtssicher einsetzen – Neuerungen Januar 2017

Änderungen für den rechtssicheren Einsatz von Google

Hier geht es zur Seite von datenschutz-hamburg.de mit dem PDF für die Richtlinien: https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/google-analytics-hinweise-fuer-webseitenbetreiber-in-hamburg.html

(Hinweis: Dieser Artikel ist keine rechtssichere Belehrung und wir übernehmen keine Haftung. Bitte lassen Sie den Einsatz von Analytics und Ihre Datenschutzbedingungen sowie alle rechtlichen Fragen und Unklarheiten von einem Anwalt prüfen und absichern.)

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